Kinderschutzkonzept
Erweitertes Kinderschutzkonzept des Familien-Sport-Verein-Oberhavel e.V.
1. Präambel
Der Familien-Sport-Verein-Oberhavel e.V. bekennt sich uneingeschränkt zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglicher Form von Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung. Wir verstehen unsere Verantwortung als Verein, der intensiv mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, als integralen Bestandteil unserer Vereinsphilosophie. Dieses erweiterte Kinderschutzkonzept dient als umfassender Leitfaden, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten die Prinzipien des Kinderschutzes in ihrem Handeln verankern.


2. Ziele des Kinderschutzkonzepts
- Maximaler Schutz: Sicherstellung, dass alle Kinder und Jugendlichen im Vereinsumfeld vor jeglicher Form von körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt geschützt sind.
- Frühzeitige Prävention: Etablierung präventiver Maßnahmen, um potenzielle Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken.
- Vertrauensvolle Anlaufstellen: Bereitstellung klarer, leicht zugänglicher Strukturen für Kinder, Jugendliche und Eltern, um bei Problemen oder Verdachtsfällen Unterstützung zu finden.
- Kontinuierliche Weiterentwicklung: Regelmäßige Anpassung und Erweiterung der Schutzmaßnahmen im Einklang mit neuen Erkenntnissen und gesetzlichen Vorgaben.
- Stärkung des Vereinsbewusstseins: Förderung eines Vereinsklimas, das die Bedeutung des Kinderschutzes für alle Mitglieder deutlich macht und aktiv unterstützt.
3. Erweiterte Präventionsmaßnahmen
3.1 Erweitertes Führungszeugnis
- Anforderung und Aktualisierung: Alle Übungsleiter, Trainer und Personen, die regelmäßig in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, müssen alle drei Jahre ein erweitertes Führungszeugnis auf Vereinskosten vorlegen. Neu hinzukommende Mitglieder mit relevanten Aufgabenbereichen müssen ein solches Führungszeugnis bereits vor Antritt ihrer Tätigkeit vorweisen.
- Überprüfung und Konsequenzen: Das Führungszeugnis wird von einem festgelegten, geschulten Mitglied des Vorstands vertraulich eingesehen. Bei Auffälligkeiten erfolgt sofortige Rücksprache mit dem gesamten Vorstand, und es werden geeignete Maßnahmen bis hin zur Beendigung der Vereinsaktivitäten der betreffenden Person getroffen.


3.2 Umfassende Schulungen und Fortbildungen
- Verpflichtende Schulungen: Übungsleiter, Betreuer und alle in Kontakt mit Kindern stehenden Mitglieder nehmen verpflichtend an jährlichen Schulungen zu den Themen Kinderschutz, Gewaltprävention und Umgang mit Verdachtsfällen teil. Zusätzlich werden Notfallübungen durchgeführt, um die praktische Umsetzung der Richtlinien zu üben.
- Schulungsinhalte: Die Schulungen decken die rechtlichen Grundlagen des Kinderschutzes ab, vermitteln Erkennungsmerkmale von Kindeswohlgefährdung und beinhalten Rollenspiele und Fallbeispiele, um die Handlungssicherheit in kritischen Situationen zu erhöhen. Diese Schulungen werden durch zertifizierte externe Experten durchgeführt.
- Weiterbildung im Vereinskontext: Das Thema Kinderschutz wird systematisch in alle Vereinsweiterbildungen integriert. Spezielle Workshops für den Vorstand und die Kinderschutzbeauftragten vertiefen das Wissen über die neuesten Entwicklungen im Kinderschutz und deren praktische Anwendung.
3.3 Verhaltenskodex und Ethikrichtlinien
- Verhaltenskodex: Ein detaillierter Verhaltenskodex legt verbindliche Regeln zum Umgang mit Kindern und Jugendlichen fest, die von allen relevanten Personen unterzeichnet werden. Dieser Kodex enthält klare Richtlinien zur physischen und emotionalen Distanz, zur Verwendung von Kommunikationsmitteln und zum Umgang mit vertraulichen Informationen.
- Ethikrichtlinien: Ergänzend zum Verhaltenskodex werden Ethikrichtlinien eingeführt, die die moralischen Verpflichtungen und Werte des Vereins im Umgang mit Kindern und Jugendlichen betonen. Diese Richtlinien werden in regelmäßigen Abständen überprüft und an neue Erkenntnisse und gesellschaftliche Entwicklungen angepasst.


4. Strukturen & Verantwortlichkeiten
4.1 Kinderschutzbeauftragter
- Benennung und Qualifikation: Der Verein benennt mindestens einen speziell geschulten Kinderschutzbeauftragten, der über fundierte Kenntnisse im Bereich Kinderschutz verfügt. Diese Person durchläuft regelmäßige Fortbildungen und Supervisionen.
- Aufgaben und Handlungsanweisungen: Der Kinderschutzbeauftragte ist verantwortlich für die Annahme und Bearbeitung von Verdachtsfällen, die Beratung von Vereinsmitgliedern und die Organisation von Schulungen. Er führt eine anonymisierte Dokumentation aller Vorfälle und Beratungen, um kontinuierliche Verbesserungen abzuleiten.
- Vertrauensvolle Anlaufstelle: Der Kinderschutzbeauftragte ist jederzeit über eine vertrauliche, direkte Kontaktmöglichkeit unter 0172-1634772 erreichbar.
4.2 Vorstand
- Gesamtverantwortung: Der Vorstand trägt die übergeordnete Verantwortung für den Kinderschutz im Verein. Er stellt sicher, dass das Kinderschutzkonzept in allen Bereichen des Vereinslebens Anwendung findet und regelmäßig aktualisiert wird.
- Regelmäßige Evaluation: Der Vorstand lässt mindestens einmal im Jahr eine unabhängige Evaluation des Kinderschutzkonzepts durchführen, um Schwachstellen aufzudecken und Verbesserungen zu implementieren.
- Jährlicher Kinderschutzbericht: Der Vorstand erstellt einen jährlichen Bericht über die Aktivitäten im Bereich Kinderschutz, der auf der Mitgliederversammlung vorgestellt wird.


5. Detaillierter Handlungsleitfaden bei Verdachtsfällen
5.1 Erste Schritte bei Verdacht
- Beobachtung und Dokumentation: Bei auffälligem Verhalten eines Kindes oder Verdachtsmomenten ist sofort eine schriftliche Dokumentation der Beobachtungen anzufertigen. Diese Dokumentation erfolgt unter Wahrung der Vertraulichkeit und wird dem Kinderschutzbeauftragten übergeben.
- Sofortige Gesprächsaufnahme: Der Kinderschutzbeauftragte führt ein vertrauliches Gespräch mit dem betroffenen Kind oder Jugendlichen, um die Situation zu klären. Dabei wird behutsam vorgegangen, ohne das Kind unter Druck zu setzen.
5.2 Meldung, Dokumentation und Weiterleitung
- Vertrauliche Meldung: Verdachtsfälle werden unverzüglich und vertraulich an den Kinderschutzbeauftragten gemeldet. Der Fall wird dokumentiert und alle relevanten Informationen werden gesichert.
- Erstellung eines Aktionsplans: In Absprache mit dem Vorstand wird ein Aktionsplan entwickelt, der die weiteren Schritte festlegt. Dazu gehören Gespräche mit Eltern oder Erziehungsberechtigten sowie die Einbindung externer Experten.
- Weiterleitung an externe Stellen: Bei bestätigtem Verdacht erfolgt sofortige Kontaktaufnahme mit externen Fachstellen wie dem Jugendamt, unter Wahrung der Anonymität des betroffenen Kindes, sofern dies möglich ist.


5.3 Unterstützungsangebote für Betroffene
- Individuelle Unterstützung: Der Verein bietet betroffenen Kindern und Jugendlichen, sowie deren Familien, sofortige psychologische und sozialpädagogische Unterstützung an. Dabei arbeitet der Verein mit spezialisierten Beratungsstellen zusammen.
- Nachsorge: Auch nach Abschluss eines Falls bleibt der Verein in Kontakt mit den betroffenen Familien, um die langfristige Verarbeitung der Erlebnisse zu begleiten und weiteren Hilfebedarf zu identifizieren.
6. Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
- Interne Kommunikation: Regelmäßige, transparente Information aller Vereinsmitglieder über die Kinderschutzmaßnahmen, die Rolle des Kinderschutzbeauftragten und die Meldewege. Dazu gehören Aushänge in Vereinsräumen und eine spezielle Seite auf der Vereinswebsite.
- Elternarbeit: Der Verein organisiert Informationsveranstaltungen für Eltern, um über die Kinderschutzmaßnahmen aufzuklären und sie in den Schutzprozess einzubinden.
- Öffentlichkeitsarbeit: Der Verein positioniert sich klar als kinderfreundlicher und kinderschützender Ort. Dies wird in allen externen Kommunikationskanälen betont, um das Vertrauen in den Verein zu stärken.


7. Evaluation, Monitoring und Weiterentwicklung
7.1 Regelmäßige Evaluation
- Interne Audits: Mindestens einmal jährlich wird eine interne Überprüfung der Kinderschutzmaßnahmen durchgeführt. Dies schließt Gespräche mit Kindern und Eltern sowie anonyme Umfragen unter den Mitgliedern ein, um Schwachstellen zu identifizieren.
- Externe Überprüfung: Alle zwei Jahre wird eine unabhängige Überprüfung durch externe Fachleute durchgeführt, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen dem aktuellen Stand der Wissenschaft und Praxis entsprechen.
7.2 Monitoring und Berichterstattung
- Laufende Beobachtung: Der Kinderschutzbeauftragte führt ein kontinuierliches Monitoring durch, um die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen zu bewerten und Anpassungen vorzunehmen.
- Transparente Berichterstattung: Der Verein veröffentlicht jährlich einen Bericht über die durchgeführten Maßnahmen, die Ergebnisse der Evaluationen und die geplanten Verbesserungen im Bereich Kinderschutz.


7.3 Nachhaltigkeit und Weiterentwicklung
- Weiterentwicklung der Schutzmaßnahmen: Das Konzept wird jährlich aktualisiert, um auf neue rechtliche Vorgaben, gesellschaftliche Entwicklungen und Erkenntnisse aus der Praxis zu reagieren.
- Förderung einer Kinderschutzkultur: Der Verein fördert aktiv eine Kultur des Hinschauens und des proaktiven Handelns, die weit über die formalen Schutzmaßnahmen hinausgeht. Dies wird durch kontinuierliche Sensibilisierung aller Mitglieder und die Integration des Themas in alle relevanten Vereinsaktivitäten erreicht.
Schlussbemerkung: Der Familien-Sport-Verein-Oberhavel e.V. sieht den Schutz von Kindern und Jugendlichen als eine der zentralen Aufgaben seiner Vereinsarbeit. Dieses erweiterte Kinderschutzkonzept legt die Grundlage dafür, dass alle jungen Mitglieder sicher und geschützt in unserem Verein sportlich aktiv sein können. Durch die regelmäßige Anpassung und Weiterentwicklung dieses Konzepts bleiben wir stets auf dem neuesten Stand und stellen sicher, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen in allen Facetten des Vereinslebens gelebt wird.